{"type":"rich","version":"1.0","provider_name":"Transistor","provider_url":"https://transistor.fm","author_name":"Das KI-Kochbuch mit Malcolm Werchota","title":"#128 - Digitales Weiterleben: Meta hat ein Patent — und deine Toten posten bald weiter","html":"<iframe width=\"100%\" height=\"180\" frameborder=\"no\" scrolling=\"no\" seamless src=\"https://share.transistor.fm/e/08e8eaf5\"></iframe>","width":"100%","height":180,"duration":1769,"description":"Meine Mutter ist vor ein paar Monaten an Krebs gestorben. Meine Kinder nennen sie Oma Oma. Sie fragen noch immer nach ihr. Sie reden über sie, als könnte sie jede Minute um die Ecke kommen.\n\nUnd jetzt hat Meta ein Patent bewilligt bekommen, das genau das möglich machen soll.\n\nPatent US-12513102B2: Ein System, das auf alle deine Social-Media-Daten trainiert wird — Posts, Likes, Kommentare, WhatsApp-Sprachnachrichten — damit du nach deinem Tod digital weiterlebst. Dein Avatar postet weiter. Kommentiert Fotos deiner Freunde. Beantwortet Nachrichten. Nimmt Videocalls an. Mit deiner Stimme. Mit deinem Gesicht.\n\nIn Claim 4 steht sogar: Das System kann dich in verschiedenen Altersstufen simulieren. Du willst mit deiner 50-jährigen Mutter reden, als sie noch voller Energie war? Bitte. Meta entscheidet, welche Version du bekommst.\nEingereicht wurde das Patent vom CTO persönlich — Andrew Bosworth, der Mann, der den Facebook-Newsfeed erfunden hat. Das ist kein Forschungsprojekt. Das ist kein Science-Fiction. Das wird nächstes Jahr ein Feature.\n\nMalcolm zeichnet in dieser Episode das gesamte Bild: Meta und Microsoft haben Patente. Startups wie Eternos, HereAfter AI und TwoWay nehmen bereits Geld für Gespräche mit Verstorbenen — 10 Dollar pro Anruf. Sequoia investiert. Der Digital-Legacy-Markt wird auf 15 Milliarden Dollar geschätzt.\n\nAkademisch hat die Hebrew University Jerusalem den Begriff Spectral Labor geprägt — Geisterarbeit. Die Toten arbeiten weiter. Ihre Daten werden extrahiert, zirkuliert, monetarisiert. Ohne ihr Einverständnis. Denn die DSGVO gilt nicht für Tote. Artikel 27: Diese Regulierung gilt nicht für verstorbene Personen.\n\nIn Österreich gibt es kein Gesetz dagegen. In der Schweiz wurde der Schutz für Verstorbene sogar entfernt. In Deutschland existiert ein Grundsatzurteil zur Vererbbarkeit digitaler Accounts — aber kein Schutz vor digitaler Wiederbelebung.\n\nUnd dann stellt Malcolm die Fragen, auf die er selbst keine Antwort hat: Ist es okay, dass meine...","thumbnail_url":"https://img.transistorcdn.com/68Rb3sThvrkPLnD292Zk5hmqRm29-LncUuCWjQiPIhs/rs:fill:0:0:1/w:400/h:400/q:60/mb:500000/aHR0cHM6Ly9pbWct/dXBsb2FkLXByb2R1/Y3Rpb24udHJhbnNp/c3Rvci5mbS81Y2M3/YzRiODhhNTMyMWU2/M2IwOGUyNzZlNmZj/ZGQwNy5qcGc.webp","thumbnail_width":300,"thumbnail_height":300}